Mitgliedschaft
Wir freuen uns immer über neue Mitglieder!
Haben Sie Lust auf Tennissport in einem erfolgreichen und sympathischen Tennisverein? Sie möchten eine der schönsten Ballsportarten hobbymäßig, zusammen mit Familie, Freunden oder Mannschaftskameraden ausüben? Sie suchen eine Mannschaft, in der Sie sich sportlich ambitioniert einbringen möchten?
Dann sind Sie beim TC Mülheim-Kärlich (TCMK) genau richtig!
Als Mitglied beim TCMK haben Sie nicht nur Freude an Ihrer Lieblingssportart, sondern treffen auch Gleichgesinnte! Egal in welchem Alter, hier finden Sie Spielpartner in unterschiedlichsten Spielstärken, vom Anfänger bis hin zum Leistungssportler. Wir freuen uns Sie und Ihre Familie in unserem Verein als Mitglied aufnehmen zu können!
Als neues Mitglied werden Sie betreut und bekommen alles erklärt, damit Sie sich vom ersten Tag an im TCMK wohlfühlen.
Sie haben Interesse sich unserem Verein anzuschließen? Senden Sie uns den ausgefüllten Aufnahmeantrag zu oder sprechen Sie uns an. Bei einem persönlichen Gespräch können wir gerne Näheres zur Mitgliedschaft besprechen. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
Mitgliedsbeiträge:
Mitgliedsform: | Beschreibung: | Beitrag: |
Erwachsene | 180,- | |
Ermäßgte Erwachsene | in Ausbildung, bis 20 Jahre | 120,- |
Jugendliche | bis 18 Jahre | 60,- |
Inaktive | 50,- | |
Schnuppermitgliedschaft | Schnupperpreis im 1. Jahr | 99,- |
Zweit-Mitgliedschaft - nur für Teilnahme an Mannschaftsspielen | Hauptmitgliedschaft in einem anderen Verein (Nachweispflicht), Spielberechtigung auf der Anlage nur für die Heimspiele | 50,- |
Zweit-Mitgliedschaft - ohne Teilnahme an Mannschaftsspielen | Hauptmitgliedschaft in einem anderen Verein (Nachweispflicht), aktive Teilnahme an Mannschaftsspielen im Hauptverein | 90,- |
Familienbeitrag 1 | Beide Eltern + 1 Kind (jedes weitere Kind ist kostenlos) | 390,- |
Familienbeitrag Schnupperjahr | 1/2 Preis im 1. Jahr | 1/2 Preis |
Arbeitseinsatz: Ab der Saison 2023 sind von jedem Mitglied zwischen 16 und 65 Jahren 4 Stunden Arbeitseinsätze jährlich zu erbringen. Dazu werden Termine veröffentlich, in Ausnahmefällen sind Sonderregelungen möglich. Werden die Arbeitsleistungen bis Ende September des Jahres nicht erbracht, fallen je Stunde 15,- EUR an. |